Herzlich willkommen

Sie können sich die Schadensumme auszahlen lassen. Alternativ haben sie die Möglichkeit, das beschädigtes Fahrzeug bei der Werkstatt Ihrer Wahl abzugeben.Der Rechtsbeistand kümmert sich um die Kostenübernahme der Versicherung. eventuel vermittlung an eine Fachwerkstatt